von Ernest Mujkič
Mit seinem Essay „Anima migrante“ versucht sich Ernest Mujkič an einer Philosophie des Flüchtlings, die er mit seinen eigenen Erfahrungen als Migrant konfrontiert. Der Essay endet mit Schlussfolgerungen, denen wohl mancher ganz selbstverständlich zustimmen wird, davon ausgehend, dass der rechtliche Status von Flüchtenden mit deren moralischen Status übereinstimme – jedenfalls de jure, ganz unabhängig von politisch oft abweichenden Verlautbarungen:
Flüchtlinge sind Menschen. Sie sind moralische Subjekte. Sie sind Personen. Ihre Achtung entspricht der Achtung der Menschen als Selbstzweck setzende Wesen. Wenn man von einer Gemeinschaftspflicht sui generis ausgeht, die in der kollektiv unternommenen Verhinderung des bösen Handelns unter Menschen bestehen soll, bedeutet dies, bei der Betrachtung der Flucht die moralische Urteilskraft um die Perspektive der Flüchtlinge zu erweitern. Diese Erweiterung stellt jedoch nicht bloß eine Möglichkeit dar, sondern sie entspricht der moralisch begründeten Notwendigkeit, weil auch Flüchtlinge an der Realisierung des »ethischen Gemeinwesens« (Immanuel Kant) mitwirken und damit an Räumen der Freiheit teilhaben können sollen. (Mujkič 2025, 37f.)
Ernest Mujkič legt anhand des Philosophen Michael Walzer und weitere Autor*innen dar, dass in der Philosophie Überlegungen durchaus verbeitet sind zu einer „Pflicht des liberaldemokratischen Rechtsstaats zur Solidarität gegenüber den Gemeinschaften, die […] den Staat zur Zurückweisung von Migranten und Flüchtlingen [berechtigt]“ (Mujkič 2025, 23):
Die Ab- und Zurückweisung von Flüchtlingen wird […] unter Bezugnahme auf das Selbstbestimmungsrecht des Demos begründet. Der demokratisch gewählte Souverän hat demnach das Recht, im Interesse seines Demos die Flüchtlinge trotz ihrer existenziellen Notlage von ihrer Einreise abzuhalten. Dabei wird das Handeln des Souveräns, das dem Gemeinwohl dienen soll, indem es die Flüchtlinge ab- und zurückweist, als legitim betrachtet, weil die Bedürfnisse beziehungsweise Interessen aller vom Handeln des Souveräns im Land betroffenen Bürgerinnen und sich in diesem länger aufhaltenden Ausländer nicht nur auf der Politics-, sondern auch auf der Polity- und Policy-Ebene, das heißt sowohl im Rahmen des demokratischen Partizipationsprozesses (formal) als auch in Bezug auf die verfassungsrechtliche inhaltliche Festlegung des gesetzgeberischen Handelns vom Souverän (materiell) berücksichtigt sind. (Mujkič 2025, 32f.)
Mujkič diskutiert die vorgebrachten Positionen einerseits philosophisch, indem er die verwendeten Begriffe und deren Bedeutung sowie die Argumente, die diese verwenden, auf Reichweite und Stimmigkeit prüft. Andererseits führt er zur Prüfung der Argumente Beispiele an aus seiner eigenen Fluchterfahrung und seines eigenen langen Weges hin zur Anerkennung als Subjekt gleicher Rechte. Und er teilt die Erfahrungen von vielen anderen, Erfahrungen, die erschrecken, auch deshalb, weil man diesen als Mensch nicht ausgesetzt ist, dessen Herkunft nie bestritten wird noch wurde. Die Beispiele des Verfassers haben nicht nur Gewicht im Zusammenhang mit der Prüfung der dargelegten Argumente, sie hinterlassen die*den Leser*in an vielen Stellen auch mit fassungslosem Kopfschütteln, weil man sich als Unbeteiligte*r schlicht nicht vorstellen kann, was Menschen in Staaten, die den Anspruch erheben, auf verallgemeinerbaren Prinzipien aufgebaut zu sein, alles widerfahren kann.
Eine Philosophie des Flüchtlings ist damit nolens volens zugleich eine Philosophie des Widerstands, weil sie an den »normativ-ontologischen Vorrang« der individuellen Rechte und somit daran erinnert, dass Menschenrechte nicht aus den Bürgerrechten, sondern Bürgerrechte aus Menschenrechten hervorgehen, und weil sie die inzwischen zur national- und internationalrechtlich verbindlichen Gewohnheit gewordene, weil sozial erwartete Fremd- und Selbstentrechtung und die mit dieser einhergehende existenzielle Nichtung der Flüchtlinge, deren »Essenz«, wie Di Cesare in Anlehnung an die berühmte Wendung von Jean-Paul Sartre anmerkt, ihrer »Existenz« vorangestellt wird, als unvereinbar mit dem Verbot zeigt, Menschen und ihre Würde zu misshandeln. (Mujkič 2025, 38)
Für Lehrpersonen lohnt der Text auch deshalb, weil der Verfasser als Kollege von Erfahrungen mit Kollegen spricht, die, vorsichtig formuliert und vermutlich mehr als angemessen eingehegt an dieser Stelle, zumindest „Ansätze“ tiefer gehender Rassismen offenbaren.
Für Geographielehrkräfte lohnt die Lektüre des Textes allein deshalb, weil er auf kluge Weise Raumkonzepte wie Staatsgebiet und Grenzverlauf reflektiert und deutlich macht, dass die Verwendungsweisen von Raumkonzepten tiefer blicken lassen und weitreichendere Konsequenzen haben, als man das alltagssprachlich in der Regel annimmt.
Text: Stefan Applis (2025)
Titelbild: Stefan Applis (2025)

